Zertifizierte Kühlzonen
Geprüfte Sicherheitsbereiche
Antworten zu den zentralen Anforderungen der Kühlkette, Gefahrstofflagerung und Betriebsanweisungen nach ArbSchG.
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine lückenlose Dokumentation der Lagertemperatur für kühlpflichtige Güter. Messintervalle von maximal zehn Minuten sind üblich, Abweichungen müssen mit Datum, Uhrzeit und Dauer protokolliert werden. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren.
Nach TRGS 510 werden Zonen nach Gefahrenklasse und Menge eingeteilt. Zone 1 umfasst leicht entzündliche Stoffe, Zone 2 brandfördernde und ätzende Stoffe. Jede Zone benötigt eine eigene Kennzeichnung nach GHS, einen separaten Auffangraum und eine brandschutztechnische Bewertung durch die zuständige Fachkraft.
Ja, die ArbSchG schreibt eine jährliche Unterweisung vor, die auf der aktuellen Gefährdungsbeurteilung basiert. Die Betriebsanweisung selbst ist bei jeder Änderung der Arbeitsmittel, der Einsatzbedingungen oder nach einem Unfall zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine Unterschriftenliste der unterwiesenen Mitarbeiter ist zu führen.
Messgeräte für die Kühlkette müssen nach Herstellervorgabe und spätestens alle zwölf Monate kalibriert werden. Die Kalibrierung ist durch ein akkreditiertes Labor durchzuführen und zu dokumentieren. Bei Abweichungen von mehr als 0,5 °C ist das Gerät außer Betrieb zu nehmen und zu ersetzen.
Nein, nach Gefahrstoffverordnung und Lebensmittelhygieneverordnung ist eine räumliche Trennung zwingend erforderlich. Ein Mindestabstand von zwei Metern oder eine feste Trennwand aus nicht brennbarem Material ist nachzuweisen. Die Lüftungsanlagen müssen getrennt geführt werden, um eine Kontamination auszuschließen.
Die Übung der Notfallpläne ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Dabei sind alle relevanten Mitarbeiter einzubeziehen, die im Gefahrstofflager tätig sind. Die Übung ist zu protokollieren, und die Ergebnisse fließen in die nächste Gefährdungsbeurteilung ein. Bei Änderungen der Lagermenge oder der Stoffe ist eine außerplanmäßige Übung erforderlich.
Visuelle Nachweise aus dem Betriebsalltag
Kalibrierte Messfühler erfassen stündlich die Lagertemperatur. Die Aufzeichnung erfolgt gemäß ArbSchG §4 und wird wöchentlich durch die Schichtleitung geprüft.
Jedes Gebinde trägt GHS-Piktogramm und Stoffnummer. Die Sicherheitszone ist durch gelbe Bodenmarkierung und Brandlastbegrenzung definiert.
Die jährliche Unterweisung nach ArbSchG §12 wird durch eine unterschriebene Betriebsanweisung dokumentiert. Das Aushang-Exemplar hängt an der Laderampe.
Die laminierte Einsatzkarte zeigt Fluchtwege, Sammelplatz und Standort der Notdusche. Die Übung findet vierteljährlich statt.
Die raumlufttechnische Anlage wird monatlich auf Förderleistung und Filterstand geprüft. Das Protokoll wird im Betriebstagebuch abgelegt.
Warme Schutzjacke, Schnittschutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe werden je nach Zone gestellt. Die Ausgabe wird im PSA-Nachweis dokumentiert.
Unser Temperaturmanagement erfüllt die Anforderungen der ArbSchG und der Arbeitsstättenverordnung. Jeder Kühlraum wird kontinuierlich überwacht, Abweichungen werden automatisch protokolliert. Die Kalibrierung der Messfühler erfolgt nach DIN-Norm – nachweisbar für jede Charge.
Hochregallager mit definierten Sicherheitszonen, brandschutztechnischer Trennung und explosionsgeschützter Beleuchtung. Alle Gebinde sind nach GHS gekennzeichnet, Notfallpläne liegen für Austritte und Brände vor. Die Unterweisung der Mitarbeiter wird jährlich aktualisiert.
Für jede Tätigkeit – vom Staplerfahrer bis zur Kommissionierung – existieren geprüfte Betriebsanweisungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung. Die Dokumentation ist jederzeit einsehbar und wird bei Änderungen der Rechtslage angepasst. So bleiben Sie im Prüfungsfall auf der sicheren Seite.
Regelmäßige Prüfung von Regalanlagen, Flurförderzeugen und Lüftungssystemen nach BetrSichV. Unser Wartungsplan stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden. Ausfälle werden dokumentiert und behoben, bevor sie den Betrieb beeinträchtigen.
Alle Mitarbeiter durchlaufen eine arbeitsplatzbezogene Unterweisung nach ArbSchG. Für Gefahrgut- und Kühlkettenpersonal gibt es spezifische Module. Die Schulungsnachweise werden zentral archiviert und sind für Betriebsprüfungen abrufbar.